Diese Seite drucken
Dienstag, 23 August 2022 12:46

Messie in der Mietwohnung: Das können Vermieter tun

Messiewohnung Messiewohnung pixabay

Jeder hat schon einmal etwas von Messies gehört, die eine Wohnung komplett verwüsten. Kein Wunder, dass sie der Albtraum von allen Vermietern sind.

Es werden alle möglichen Gegenstände gesammelt und nicht weggeworfen, sodass die Wohnung irgendwann kaum mehr betreten werden kann. Für den Vermieter heißt das, dass die eigene Wohnung total vermüllt wird, was viele weitere Probleme mit sich bringt. Doch was kann man als Vermieter tun, wenn man es mit einer Messiewohnung zu tun bekommt?

Albtraum Messiewohnung

Messies in der eigenen Wohnung bringen viele Probleme. Durch das krankhafte Verhalten wird im Zweifel der Wert der gesamten Immobilie deutlich gesenkt. Ganze Räume können unbrauchbar und unbewohnbar werden und in den meisten Fällen werden Unmengen an Müll und Schrott in der Wohnung gesammelt. Ein großes Problem sind dann organische Abfälle, die Tiere wie Ratten anlocken können. Wenn ein Vermieter von solchen Mietern betroffen ist, kann er natürlich dagegen vorgehen, spätestens wenn andere Mieter beeinträchtigt oder die Bausubstanz gefährdet wird.

Status Quo

Bevor man mit einer fristlosen Kündigung droht, sollte man zunächst einmal genau prüfen, ob man mit dieser überhaupt erfolgreich sein kann. Das Problem ist, dass auch Messies die gleichen Rechte haben, wie alle anderen Mieter. So darf man als Mieter so viele Sachen in seiner Wohnung haben, wie man möchte, solange man nicht die Bausubstanz gefährdet oder andere Mieter negativ beeinträchtigt. Wenn also jemand tausende Zeitungen sammeln möchte, dann kann der Vermieter daran nichts ändern. Andere Vermieter werden z.B. dann gestört, wenn aus der Wohnung der Messies ein unangenehmer Geruch in die Nachbarwohnungen eindringt. Gleiches gilt auch, wenn durch organische Hinterlassenschaften Ungeziefer wie Ratten oder Kakerlaken angelockt werden, die dann nicht nur in der Messiewohnung ihr Unwesen treiben.

Was tun gegen Messies?

Bevor man als Vermieter eine Abmahnung ausspricht, sollte man zunächst einmal das persönliche Gespräch suchen und den Mieter auf die eigenen Rechte als Vermieter hinweisen. Zudem muss der Mieter erfahren, dass er vertraglich geregelt die Wohnung nicht verwahrlosen lassen darf. Wenn das reine Gespräch keine Früchte trägt, kann die nächste Stufe eingeleitet werden. Meist haben Messies Probleme mit der eigenen Psyche und so werden oft nutzlose Dinge ohne Sinn und Verstand gehortet. Der nächste logische Schritt wäre dann eine Abmahnung mit anschließender Kündigung. Die Abmahnung muss dabei schriftlich erfolgen und sie muss eine Frist beinhalten, die dem Mieter einen Zeitraum gibt, in dem er die Wohnung entrümpeln kann. Wenn das ebenfalls nichts bringt, kann man als Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Ansprüche an die Kündigung sehr hoch sind. Diese wird nur durchgehen, wenn die Wohnung tatsächlich erheblich gefährdet ist. Hierfür gibt es jedoch keine klare Definition und so wird oft von Fall zu Fall entschieden, ob dem Vermieter oder dem Mieter Recht gegeben wird. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Gerichte oft zu Gunsten der Vermieter entscheiden, da schon das Sammeln von Beweisen ein klares Anzeichen für eine Verwahrlosung der Wohnung ist. Es gibt natürlich aber auch Fälle, in denen die Mieter rechtzeitig einlenken oder gar zu Unrecht beschuldigt wurden.