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Freitag, 11 September 2020 18:09

Putzhilfe einstellen - aber richtig

Gebäudereinigung Frankfurt Gebäudereinigung Frankfurt

Immer wieder gibt es Anzeigen wegen Steuerhinterziehung beim Beschäftigen von Putzkräften im privaten Haushalt. Und die Strafen, die man zu erwarten hat, wenn man schwarzarbeitet oder jemanden schwarz beschäftigt, sind empfindlich. Hohe finanzielle Beträge stehen in diesen Fällen an.

Dies hängt natürlich auch immer von der Summe der hinterzogenen Steuern ab. Je höher diese ist, umso höher fällt die Strafe aus, die das Gericht letztendlich verhängt.

Dabei ist es in der heutigen Zeit mittlerweile sehr einfach geworden, für wenig Geld Putzhilfen zu engagieren und dabei auf der legalen Seite zu bleiben. Deshalb hier ein Überblick über die verschiedenen Optionen.

Eine Frage der Beschäftigung

Generell bieten sich sowohl privaten Haushalten als auch bei Geschäftsräumen zwei Möglichkeiten an. Die eine ist, ein Dienstleistungsunternehmen wie die Gebäudereinigung Frankfurt zu beauftragen. Diese schickt eigens für sie arbeitende Kräfte zu den genannten Adressen, ohne dass dafür viel Bürokratie betrieben werden muss. Doch Vorsicht: Hier gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile.

Ein Vorteil einer Reinigungsfirma besteht definitiv in der Tatsache, dass man beiderseitig legal unterwegs ist. Es werden keine Steuern hinterzogen und die Arbeit wird sorgfältig erledigt. Die Beschäftigten verdienen mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn oder mehr. Sollte eine Putzkraft urlaubs- oder krankheitsbedingt ausfallen, kann eine Vertretung einspringen. Außerdem werden die Beschäftigten in diesen Situationen weiterhin finanziell unterstützt und sind versichert.

Der klare Nachteil von Dienstleistungsfirmen ist jedoch die Höhe der Kosten insgesamt. Nicht nur sind hier deutlich höhere Stundensätze zu erwarten, auch erhebt der Staat zusätzlich eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Die Alternative - so günstig wie einfach

Die andere Möglichkeit, jemanden mit der Reinigung von privaten oder geschäftlichen Räumlichkeiten zu beauftragen, liegt darin, eine Putzhilfe auf Minijob-Basis einzustellen. Dies ist meist sehr einfach, allerdings muss auf einiges geachtet werden:

Auf jeden Fall sollte ein Arbeitsvertrag geschlossen werden, der die Rechte und Pflichten beider Parteien gemäß § 2 NachwG beinhaltet. Weiterhin können zum Beispiel auch günstig eine Verschwiegenheitsklausel oder eine Probezeit vereinbart werden.

Das Gehalt sollte nicht unter 10 Euro liegen. Dies ist zwar mehr als der gesetzliche Mindestlohn, doch alles andere wäre einfach nur unhöflich. Je nach Region können die Auszahlungsanforderungen der Beschäftigten jedoch auch deutlich höher ausfallen.

Am wichtigsten ist jedoch die Anmeldung der Putzhilfe bei den örtlichen Behörden. Hierfür wird die Putzkraft auf Minijob-Basis bei maximal 450 Euro monatlich eingestellt. Schnell und unkompliziert lässt sich dies bei der Minijob-Zentrale erledigen. Dabei werden zwar knapp 14,5 Prozent des Gehalts von Seiten des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale, abgegeben, aber dafür ist die Putzkraft dann auch versichert.

Außerdem lassen sich bis zu einer Obergrenze von 510 Euro immer 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Man sollte jedoch darauf achten, dass der oder die Angestellte tatsächlich nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. Andernfalls fallen zusätzlich noch Sozialbeiträge an und auch eine Anmeldung bei der Krankenkasse wäre dann vonnöten.

Alle Arbeitnehmer sollten zusätzlich darauf hingewiesen werden, wenn sie es nicht sowieso schon wissen, dass sie gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlungen im Urlaub und die Erstattung der Krankenkosten haben. In diesem Fall wird dies jedoch zu 80 Prozent von der Minijob-Zentrale übernommen, was mit 100 Prozent übrigens auch für Schwangerschaftskosten gilt.